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Was ist eigentlich ein Heilpraktiker?


Heilpraktiker - ein Gesundheitsberuf in Deutschland

 

Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. So ist die einzige Berufsgruppe, die die Heilkunde vollumfänglich ausüben darf, die der Ärzte. Diese haben Medizin studiert und eine Approbation erlangt, die sie zur Ausübung ihres Berufes befugt.


Neben den Ärzten ist es in Deutschland nur einer weiteren Berufsgruppe gestattet, die Heilkunde auszuüben- den Heilpraktikern! In §1 des Heilpraktikergesetzes ist dies ausführlich geregelt.


So darf man diese Berufsbezeichnung erst führen, nachdem man erfolgreich eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt hat. Diese setzt sich aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen. In dieser Prüfung werden Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Krankheitslehre, Infektionskrankheiten, Gesetzeskunde, Medikamentenkunde sowie die Fähigkeiten des Diagnostizierens und Therapierens geprüft. 


Wie Sie sehen, hat eine Heilpraktikerausbildung erst einmal nicht viel gemein mit den gängigen Vorstellungen von Esoterik und Naturheilkunde, in erster Linie handelt es sich um eine rein schulmedizinische Ausbildung. Nach bestandener Prüfung erfolgt meist eine Spezialisierung auf bestimmte Bereiche und Therapieformen, hier können auch bei Heilpraktikern die Interessen durchaus im schulmedizinischen Bereich liegen. In der ästhetischen Medizin lernen Ärzte und Heilpraktiker oft gemeinsam auf denselben Seminaren bei denselben Herstellern von Medizinprodukten. Auch die zur Behandlung verwendeten Materialien sind meist dieselben. Ob nun ein Praktiker- gleich ob Arzt oder Heilpraktiker- seine Sache gut macht, ist letztendlich eine Frage der künstlerischen Begabung, eines guten Blickes für Proportionen und der stetigen Weiterbildung.

 


Unterschied Arzt und Heilpraktiker?


Der Unterschied ist geringer, als so mancher denkt. Mal abgesehen von der unterschiedlichen Ausbildung dürfen Heilpraktiker fast soviel wie Ärzte auch. Lediglich meldepflichtige Infektionskrankheiten behandeln, die Zahnheilkunde oder Geburtshilfe ausüben, verschreibungspflichtige Medikamente verordnen und den Totenschein ausstellen dürfen sie nicht


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